Sorgen Sie für Situationen vor, in denen Sie nicht mehr selber über Ihre medizinische und pflegerische Betreuung entscheiden können.
In einer Patientenverfügung halten Sie im Voraus fest, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden wollen, falls Sie einmal nicht mehr selber entscheiden können – sei es infolge eines Unfalls oder einer Krankheit. Sie können darin unter anderem zum Ausdruck bringen, welche lebenserhaltenden und lebensverlängernden Massnahmen Sie möchten und welche Sie ablehnen.
Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, Sie Ihrem Willen entsprechend zu behandeln. Sie entlastet Ihre Angehörigen, wenn Entscheide zu Ihrer medizinischen Behandlung anstehen. Die Patientenverfügung wird nur berücksichtigt, wenn Sie urteilsunfähig sind. In jedem anderen Fall entscheiden Sie unabhängig von Ihrer Patientenverfügung.
Nehmen Sie sich Zeit, sich mit den Fragen zu Ihrem Willen auseinanderzusetzen. Vom Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) gibt es hilfreiche Vorlagen für Ihre Patientenverfügung. Gespräche mit Ihrer Familie oder engen Freunden helfen bei Entscheidungen. Auf Wunsch bieten wir unsere Beratung an.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall auch zugänglich ist. Sie können eine Kopie in der Buhof Praxis hinterlegen. Übergeben Sie auch ein Exemplar an Ihre nächsten Angehörigen und tragen Sie die Hinweiskarte mit dem Aufbewahrungsort in Ihrem Portemonnaie.